Seit Dezember 2020: neue Regelung zur Maklerprovision.
Die Immobilienvermittlung ist ein komplexer Prozess und dabei gibt es viele Gesetze und Vorschriften zu beachten. Wir verfolgen die aktuelle Rechtsprechung eng und haben ausgewiesene Experten an unserer Seite, an die wir unsere Klienten in Detailfragen empfehlen.
Stichworte, zu denen wir Sie im Rahmen unserer Tätigkeit gerne informieren, drehen sich beispielsweise um Vertrag und Notar, um Grundbuch und Energieeinsparverordnung (EnEV), um Erbschaft und Erbengemeinschaft, um Vorkaufsrecht und vieles weitere. Sprechen Sie uns an.
Neuregelung: Wer zahlt den Makler?
Von unmittelbarer Bedeutung für Sie als Verkäufer und Käufer einer Wohnimmobilie ist das neue Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser. Dieses Gesetz trat erst vor kurzem, am 23. Dezember 2020, in Kraft und ist bundesweit gültig.
Zukünftig teilen sich danach Verkäufer und Käufer die Kosten der Maklercourtage. In Hessen war dies zuvor anders, hier trug in der Regel der Käufer allein die Courtage. In anderen Bundesländern ist die gleichmäßige Teilung schon seit langem gut gelebte Praxis. Möchte der Verkäufer allerdings explizit die Courtage allein übernehmen, so darf er dies tun.
Worauf soll bei der Immobilienbewertung geachtet werden?
Die Bewertung soll nach den aktuellen aktuellsten Richtlinien und Verordnungen erfolgen.
Je höher der Kaufpreis von der marktgerechten Bewertung abweicht, desto kritischer wird eine Finanzierung von den Banken geprüft.
